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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's von VoiceOverCall

1. Vertragsgegenstand

1.1. I2B Management Ltd bietet Telefoniedienstleistungen für natürliche und juristische Personen über das Internet an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen I2B Management Ltd (nachfolgend VoiceOverCall genannt) und dem Kunde für die Telefoniedienstleistungen, soweit keine andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages

2.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Kunde kommt mit der Anmeldung auf der Homepage www.voiceovercall.com und mit der Annahme durch VoiceOverCall zustande. Der Kunde erhält nach der Anmeldung eine Bestätigung per Mail zugeschickt. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von VoiceOverCall für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber VoiceOverCall ableiten.

2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anders lautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten.

2.3 Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden.

2.5 VoiceOverCall behält sich das Recht vor, bei rechts- und sittenwidrigem Verhalten des Kunden, die Dienstleistung umgehend zu unterbrechen.

2.6 Wird der Prepaid Account während zwölf (12) Monate ab Eröffnung weder für eingehende, noch für ausgehende Anrufe genutzt, behält sich die VoiceOverCall vor, den Account aufzulösen und die Rufnummern wieder frei zu geben. Jegliches zu diesem Zeitpunkt vorhandenes Guthaben verfällt.

3. Leistungen und Pflichten von VoiceOverCall

3.1 VoiceOverCall erbringt Telefoniedienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. VoiceOverCall kann jedoch keine Gewähr für die Unterbruchs- und störungsfreie Funktion der Dienstleistung oder für einen absoluten Schutz Ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er VoiceOverCall über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal einer angemessenen Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des entsprechenden Medienlieferanten gelten nicht als Störungen.

3.2 Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage die Woche zur Benutzung offen. Anders lautende Vereinbarungen und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten.

3.3 Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistung zur Verfügung gestellten Rufnummern verbleiben im Eigentum von VoiceOverCall und der Kunde erhält hieran weder Verfügungs- noch Eigentumsrechte. Eine Wegportierung der VoiceOverCall Rufnummer(n) zu einem anderen Carrier kann frühestens 3 Monate nach Nummernzuteilung und Begleichung aller offenen Forderungen erfolgen. Möchte der Kunde die VoiceOverCall Rufnummer(n) vor dieser Frist wegportieren, wird dem Kunde eine Gebühr von CHF 80.- in Rechnung gestellt.
Bei portierten Telefon- Nummern beträgt die Mindestvertragsdauer 3 Monate. Wechselt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums zu einem anderen Telefonanbieter, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 80.- erhoben.

3.4 Die aktuellen Tarife für Sprachdienste können jederzeit auf der Homepage von VoiceOverCall abgerufen werden. Tarifanpassungen für Gebühren bedürfen keiner ausdrücklichen Ankündigung oder schriftlicher oder elektronischer Mitteilung.

3.5 VoiceOverCall unterstützt den Teilnehmer bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Mass in Anspruch genommen, oder ist der von VoiceOverCall erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird VoiceOverCall dem Teilnehmer den Mehr- bzw. Gesamtaufwand in Rechnung stellen.

Installationsaufwand sowie Konfigurationsarbeiten gehen Grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand.

3.6 Für den Schutz von VoIP -Telefone, -Gateway, -Telefonanlage oder Netzwerk gegen Missbrauch ist der Kunde verantwortlich. VoiceOverCall übernimmt bei Missbrauch oder Hackerangriffe auf SIP-Endgeräte bei Kunden keine Haftung.

3.7 Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Teilnehmer.

3.7 VoiceOverCall verpflichtet sich, die Kundendaten nicht an Dritte zu veräussern. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben.

4. Leistungen und Pflichten des Kunden

4.1 Bei Bestellung, Registrierung und bei weiteren Geschäftskontakten mit VoiceOverCall ist der Teilnehmer zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, VoiceOverCall jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, in Briefform oder per Fax mitzuteilen.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine unerlaubten Inhalte, insbesondere Werbung (SPIT) oder sonstige Leistungen unter Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften zu versenden oder anzubieten, den Versand oder Angebot zu veranlassen, mitzuwirken oder in sonstiger Weise zu fördern. Der Kunde verpflichtet sich die Gesetze des Datenschutzes, Fernmeldewesens sowie des Urheberrechtes einzuhalten.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, VoiceOverCall sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.

4.5 Verstösst der Kunde gegen die in dieser Vereinbarung erwähnten Regelungen, kann VoiceOverCall das Benutzerkonto jederzeit und ohne Benachrichtigung löschen.

4.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) zu rügen, ansonsten die Rechnung als akzeptiert gilt.

4.7 Der Kunde trägt das Kostenrisiko für sämtliche genutzten Dienste. Der Kunde verpflichtet sich, Massnahmen zur Minimierung des Risikos des unberechtigten Zugangs Dritter zu seinen Rechnersystemen und Daten zu ergreifen und sich diesbezüglich in geeigneter Weise beraten zu lassen.

Passwörter etc.
Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten, PIN- und PUK-Codes etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen.

4.8 Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.

4.9 Prepaid
Es liegt in der Verantwortung des Kunden für ausreichend Guthaben auf seinem Debitoren-Guthabenkonto (Prepaid) zu sorgen und somit den Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Unbenutzte Konten werden nach 60, beziehungsweise nach 120 Tagen gelöscht und die Telefonnummern wieder freigegeben. Maßgebend für die Berechnung dieser Frist ist der letzte getätigte Anruf. Ist kein Guthaben auf dem Konto vorhanden, wird das Konto nach 60 Tagen gelöscht. Bei einem Guthaben auf dem Konto gilt eine Frist von 120 Tagen. Allfälliges Restguthaben von gelöschten Konten können nicht zurückerstattet oder übertragen werden.

4.10 Post Paid (Sicherheitsleistung)
Bei Zahlung auf Rechnung (Post Paid), hat der Kunde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2 Monatsumsätzen, mindestens aber € 300.00 beim Abschluss des Vertrages (Vertrag ist Voraussetzung für Zahlung auf Rechnung) zu leisten. Die Leistungen von VoiceOverCall können erst genutzt werden nach Eingang der Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung hat in Form einer Vorauszahlung zu erfolgen. VoiceOverCall sendet dem Kunden hierfür eine Rechnung zu.

VoiceOverCall behält sich vor, jederzeit offene Forderungen des Kunden mit der geleisteten Sicherheit aus dem Vertragsverhältnis zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sicherheitsleistung unverzüglich auf die vereinbarte Höhe aufzufüllen, wenn VoiceOverCall die Sicherheitsleistung in Anspruch nimmt. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freigegeben, wenn der Kunde sämtliche Forderungen der VoiceOverCall beglichen hat.

4.11 Rechts- und Vertrags-konforme Benutzung
Die Dienstleistungen sind bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen Geschäftskunden-Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Virtual-Call Ltd. für spezielle Anwendungen oder für das Anbieten von Fernmeldediensten eingesetzt werden.

Der Kunde ist für die rechts- und Vertragskonforme Benutzung seiner Dienstleistungen verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten namentlich:

- Unlautere Massenwerbung (Spam)
- Belästigen oder Beunruhigen von Dritten
- Behinderung Dritter bei der Benutzung von Fernmeldediensten
- Hacking (Eindringversuche etc.), Ausspionieren anderer Internetbenutzer oder von deren Daten und betrügerische Angriffe (Phishing)
- Schädigen oder Gefährden der Fernmeldeinfrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädliche Software
- Übermittlung oder Zugänglich machen rechtswidriger Inhalte

Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist Virtual-Call Ltd. Berechtigt Konten und Anschlüsse umgehend zu sperren und der Kunde ist verpflichtet, Virtual-Call Ltd. Auskunft über die Nutzung zu erteilen.

4.12 Weicht das Telefonaufkommen erheblich vom üblichen Geschäftskunden-Gebrauch ab (Virtual-PBX, SIP Trunk), d.h. werden überwiegend nur eingehende Anrufe getätigt, behält sich Virtual-Call Ltd. das Recht vor, die Tarife für den Kunden entsprechend anzupassen und eingehende Anrufe entsprechend dem Call Center Tarif zu verrechnen.

4.13 Bei portierten Telefon- Nummern beträgt die Mindestvertragsdauer 3 Monate. Wechselt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums zu einem anderen Telefonanbieter, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100.- erhoben.

4.14 Die Mindestlaufzeit für Internationale Rufnummern beträgt 3 Monate, der Kunde hat dafür Sorge zu tragen das stets genügend Guthaben (bei Prepaid) vorhanden ist, um die Kosten der Rufnummern für folge Monate zu decken. Ist nicht genügend Guthaben vorhanden, um die Kosten abzubuchen, werden die Rufnummern gelöscht und an die jeweiligen Regulierungsbehörden zurückgegeben. Gelöschte Internationale Rufnummern können nicht wiederhergestellt werden. Gewisse Länder verlangen weitere Informationen wie Adressnachweis, Passkopie etc., Rufnummern aus diesen Ländern können erst aktiviert werden, nachdem die benötigten Unterlagen an VoiceOverCall übermittelt und von der lokalen Regulierungsbehörde genehmigt wurden.

Für das Weg-portieren von internationalen Rufnummern wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Die Verwaltungsgebühr beträgt:
- € 20.00 pro Nummer für einzelne Nummern
- € 8.00 pro Nummer aus einem 10 Nummern Bereich
- € 5.00 pro Nummer aus einem 100 Nummern Bereich

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Die aktuellen Preise sind auf der VoiceOverCall Homepage aufgeführt und können jederzeit abgerufen werden. Tarifanpassungen für Gebühren bedürfen keiner ausdrücklichen Ankündigung oder schriftlicher Mitteilung.

5.2 Nutzungsunabhängige Grundgebühren werden dem Kunden monatlich im voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden pro Rata in Rechnung gestellt. Variable und nutzungsabhängige Gebühren werden monatlich nachbelastet. Mit "Prepaid" bezeichnete Abonnemente werden im voraus belastet und in Echtzeit abgerechnet. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenem Fälligkeitsdatum. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Teilnehmer für seine Zahlung zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig Spesen der Bank oder Post fallen zu Lasten des Teilnehmers.

5.3 Die nutzungsunabhängigen Entgelte wie Grundgebühren sind auch bei gesperrten Dienstleistungen geschuldet.

5.4 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber bzw. dem Kunden nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig mittels gerichtlicher Entscheidung festgestellt wurden und diese durch VoiceOverCall anerkannt wurden. Außerdem sind sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber und der Kunde haften für den Honoraranspruch der VoiceOverCall. (einschließlich beauftragter Folgekosten) zur ungeteilten Hand.

6. Notrufe

6.1 Mit VoiceOverCall können Notrufe abgesetzt werden. Da VoiceOverCall überall dort verwendet werden kann wo der Kunde Zugang zum Internet hat, ist es wichtig das die Adressdaten im Benutzerkonto mit denen des Standortes des VoIP Telefons übereinstimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Anruf im Fall eines Notrufs auch an die richtige Notrufzentrale weitergeleitet wird und rechtzeitig Hilfe eintrifft.

Der Kunde hat daher in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die persönlichen Angaben im Benutzerkonto stimmen und ändert diese falls notwendig. Für den Fall, dass VoiceOverCall an einem anderen Standort genutzt als der hinterlegten Adresse (nomadische Nutzung), raten wir dringend bei einem Notruf ein anderes Kommunikationsmittel wie z.B. ein Mobiltelefon zu verwenden.

7. Haftung

7.1 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst VoiceOverCall jede Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

7.2 Für von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte ist VoiceOverCall nicht verantwortlich. Für solche Inhalte kann VoiceOverCall keine Zusicherung abgeben und auch keine Haftung und Gewährleistung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- oder Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit und zeitgerechte Zustellung übernehmen.

7.3 Es ist Sache des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die VoiceOverCall Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die VoiceOverCall Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen.

7.4 Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei VoiceOverCall oder Dritten durch seine Benutzung der VoiceOverCall Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden.

7.5 VoiceOverCall gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,999 % bei jährlicher Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit der Plattform und Dienstleistungen und/oder der Bereitstellung während den regulären Wartungsfenstern und/oder während mit dem Kunden abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Ausserbetriebnahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr (MEZ oder MESZ). Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Plattform und Dienstleistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von VoiceOverCall liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.

Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen VoiceOverCall aufgrund:
a) einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/ oder Softwareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard und/oder Softwareinfrastruktur des Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port- Hacking, Angriffe durch Trojaner) oder aufgrund

b) einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität den Zugang zur Plattform und Dienstleistungen vorübergehend einschränkt. VoiceOverCall wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden soweit wie möglich Rücksicht nehmen, dem Kunden über die getroffenen Maßnahmen soweit möglich unverzüglich informieren und alles VoiceOverCall zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung schnellstmöglich aufzuheben.

Die Verantwortlichkeit von VoiceOverCall für die zur Leistungserbringung verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen der Rechenzentren von VoiceOverCall zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

c) Der Kunden meldet Störungen der Verfügbarkeit VoiceOverCall unverzüglich. Die Verfügbarkeit gilt erst ab Vorlage der Störungsmeldung des Kunden als gemindert und nur soweit tatsächlich eine Störung vorliegt. Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die ihre Ursache im lokalen IT-System des Kunden bzw. in einer Störung der Anbindung des Kunden an den vereinbarten Übergabepunkt (z. B. Leitungsausfall oder Störung bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern) haben, oder Fehlkonfigurationen durch den Kunden (am Endgerät oder Web Portal) stellen keine Störung im vorgenannten Sinne dar.

d) Für solche Zeiträume, die nicht im vorgenannten Sinn als Zeit der Nichtverfügbarkeit und auch nicht als Störung definiert sind, kann der Kunden keine Ansprüche gegen VoiceOverCall herleiten.

e) Die VoiceOverCall haftet nicht für Umsatzausfälle aufgrund Unterbrüche und Störungen.

8. Datensicherheit und Datenschutz

8.1 VoiceOverCall verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von persönlichen Daten das schweizerische Datenschutz-, Datensicherungs- und Fernmeldegesetz zu berücksichtigen.

8.2 VoiceOverCall kann für Rechnungsstellung, Inkasso und zum Erbringen der vertraglichen Leistungen Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben. VoiceOverCall sorgt dafür, dass diese ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften betreffend Daten befolgen.

8.3 VoiceOverCall darf die persönlichen Angaben des Teilnehmers für sein eigenes Marketing nutzen oder ausgewählten Partnern zur Verfügung stellen. VoiceOverCall versichert, dass es und allfällige Dritte die persönlichen Angaben vertraulich behandeln.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen VoiceOverCall und dem Kunde. VoiceOverCall behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern.

9.2 Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unter­schrift der Vertragsparteien.

9.3 Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

9.4 Anwendbares Recht und Gerichtstand: Der Dienstleistungsvertrag untersteht liechtensteinischem Recht. Gerichtsstand ist Vaduz Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Stand 01.2019

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